Unsere Kompetenzfelder
Hier finden Sie detaillierte Informationen über unsere Angebote in den folgenden Rechtsgebieten:
- Rechtsberatung von Steuerberatern
- Rechtsberatung von GmbH-Gesellschaftern und GmbH-Geschäftsführern
- Rechtsberatung von Vereinen und Verbänden
- Rechtsberatung von Ärzten und Zahnärzten
- Rechtsberatung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht
Der schnellste Weg zur Klärung, ob wir Sie unterstützen können, geht über ein Gespräch.
Melden Sie sich gern telefonisch 0221-34029330, per E-Mail oder über das Kontaktformular bei uns.
Steuerberater
Seit Jahren sind wir als spezialisierte Kanzlei für Rechtsfragen von Steuerberatern tätig. Mit Fragen zu diesen Rechtsthemen sind Sie bei uns richtig:
Gebührenrecht:
- Richtige Abrechnung nach StBVV
- Richtige Abrechnung von vereinbaren Tätigkeiten
- Erstellung von Vergütungsvereinbarungen
- Abrechnung von Pauschalen und Abrechnung von Vorschüssen
- Abrechnung bei unterjähriger Mandatskündigung
- Durchsetzung von Honoraren bei Gericht
Haftungsrecht:
- Haftungsbeschränkung durch Rechtsform
- Haftungsbeschränkung in Individualvereinbarungen
- Haftungsbeschränkung in Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB)
- Haftungsbegrenzung durch richtige Regelung des Mandatsumfangs
- Beratung bei Haftungsgefahren bei insolventen Mandanten
- Beratung bei Haftungsgefahren im Sozialversicherungsrecht
- Vertretung in Steuerberaterhaftungssachen bei Gericht
Berufsrecht:
- Berufsrechtlich richtiges Verhalten gegenüber Mandanten
- Berufsrechtlich richtiges Verhalten gegenüber Kollegen
- Berufsrechtlich zulässige Werbung
- Berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten
- Vertretung in Vermittlungsverfahren bei der Steuerberaterkammer
- Vertretung in Berufsaufsichtsverfahren bei der Steuerberaterkammer
- Verfahren wegen der Bestellung als Steuerberater bei der Steuerberaterkammer
- Verfahren wegen der Bestellung als Steuerberater beim Finanzgericht
Gesellschaftsrecht:
- Wahl der richtigen Rechtsform für Steuerberater
- Bürogemeinschaft oder Sozietät?
- Einfache Partnerschaftsgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)?
- GmbH für Steuerberater
- GmbH & Co. KG für Steuerberater
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
- Gestaltung des Partnerschaftsgesellschaftsvertrags und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Steuerberater bei anderen Rechtsformen
- Vermittlung bei Gesellschafterstreit
Außerdem pflegen wir die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern in Angelegenheiten von Mandanten.
- Gesellschaftsrechtliche Beratung von Mandanten
- Beratung von Mandanten in Personalangelegenheiten
- Beratung von Mandanten im Sozialversicherungsrecht
Unser besonderes Angebot für Steuerberater:
- Wir geben einen vierteljährlich erscheinenden Rundbrief mit Rechtsinformationen für Steuerberater heraus. Den Rundbrief können Sie hier abonnieren.
GmbH-Beratung
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat sich Dr. Matthes Heller auf die Beratung von GmbH-Geschäftsführern und deren Rechtsfragen spezialisiert. Im Idealfall erfolgt die gesellschaftsrechtliche Beratung in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Steuerberater der GmbH.
Bei beurkundungsbedürftigen Gestaltungen findet idealerweise eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem beurkundenden Notar statt.
Beratungsfelder:
- Rechtsformwahl
- GmbH oder GmbH & Co. KG?
- stille Gesellschaft und atypisch stille Gesellschaft
- Umwandlung, Ausgliederung, Spaltung, Verschmelzung, Einbringung
- Gesellschafterdarlehen – steuerlich und insolvenzrechtlich rechtssichere Rangrücktrittserklärung
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Entwerfen von Geschäftsführerverträgen
- Entwerfen von Geschäftsordnungen bei mehrköpfiger Geschäftsführung
- Errichtung von Holding-Strukturen
- Gestaltung von Organschaftsverträgen
- Beratung bei Betriebsaufspaltung
- Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
- Gewerbliche Prägung, gewerbliche Entprägung
- vermögensverwaltende Gesellschaften
- Gesellschafteränderungen
- Haftungsrechtliche Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
- Begleitung und Führen von Vertragsverhandlungen
- Moderieren bei Gesellschafterstreit
- Liquidation von Gesellschaften
Unsere besonderen Angebote für Gründer und Investoren:
Die Gründung einer GmbH ist in der Regel mit einem Gesamtzeitbedarf von mehreren Wochen verbunden (Notartermin, Kontoeröffnung, Kapitalnachweis, Anmeldung, Eintragung ins Handelsregister). Für alle vor der Eintragung vorgenommenen Geschäfte haften die Gründer der Gesellschaft persönlich. Die Wartezeit kann auf wenige Tage verkürzt werden: durch Erwerb einer Vorratsgesellschaft — eingetragen und mit dem vollen Stammkapital ausgestattet. Sprechen Sie uns darauf an.
Vereine und Verbände
Wir beraten Vereine und Verbände aus allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen, z. B. Berufsverbände und Industrieverbände. Dr. Matthes Heller ist Justiziar eines deutschen Spitzensportverbands. Er hat außerdem Erfahrung als Mitglied des Schiedsgerichts einer politischen Partei.
Beratungsfelder:
- Unterstützung bei der Gründung von Vereinen
- Gestaltung von Satzungen
- Änderung von Satzungen
- Beratung bei der rechtlichen Umstrukturierung von Vereinsarbeit / Verbandsarbeit
- Ausgliederung von Tochtergesellschaften
- Verschmelzung von Verbänden
- Vorbereitung von Mitgliederversammlungen
- Unterstützung bei der Formulierung und Protokollierung von Beschlüssen
- Begleitung von Vorstandssitzungen
- Beratung zu Haftungsrisiken
- Beratung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Beratung zum Erhalt der Gemeinnützigkeit in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Eintragungen zum Vereinsregister in Zusammenarbeit mit dem Notar
- Unterstützung von Funktionen der Vereinsgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit einem Bürodienstleister
- Liquidation von Vereinen und Verbänden
Ärzte und Zahnärzte
Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist die Beratung von (Zahn)ärzt*innen in ihren speziellen Rechtsfragen. Dr. Anna-Maria Kanter ist Fachanwältin für Medizinrecht und Justitiarin eines zahnärztlichen Fachverbandes. Sie publiziert u.a. im Zahnärzte-Wirtschaftsdienst, heute ZP Zahnarztpraxis professionell.
Unsere Beratungsfelder sind:
- Ärztliche Kooperationsformen aller Art:
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Praxisgemeinschaft, Jobsharing, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Laborgemeinschaft, Anstellung von Ärzten bei Ärzten, Praxisnetze
Verträge zur Gründung oder Erweiterung, Prüfung auf Gleichberechtigung, Klärung von Zulassungsfragen, Verhandlung mit Partnern, Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen, Beratung zu Wettbewerbsverboten - Praxiskauf und -verkauf
Unterstützung bei Verhandlung mit dem Vorgänger bzw. Nachfolger und Regelung aller vertraglichen Anforderungen (Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gewerberecht, Zulassungsrecht, Wettbewerbsrecht) - Steuerliche Fragen
z.B. Umsatzsteuerrisiko bei gutachtlicher oder Labortätigkeit, besondere Steuerfragen bei Praxiskauf und -verkauf sowie gemeinsamer Berufsausübung - Berufsrecht und Zulassungsrecht
zulässige Werbung, Praxisschilder und Tätigkeitsschwerpunkte, Zulassungsentzug - Haftungsfragen
Arzthaftung, Haftungsprävention durch richtige Aufklärung sowie Einhaltung berufsrechtlicher und betrieblicher Vorschriften - Personalfragen
Arbeitsvertrag, Kündigung, Rechtsstreitigkeiten, Sozialversicherungsfragen, besondere zulassungsrechtliche Anforderungen - Abrechnungsfragen
GOZ, Honorarvereinbarungen, Analogabrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung - Approbationen
Approbationen für Zahnärzt*innen aus Drittstaaten (z.B. Russland, Ukraine, Serbien, Libyen), Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheilkundegesetz, Kenntnisprüfung, Gleichwertigkeitsprüfung
Unsere besonderen Angebote für Zahnärzte:
- Wir geben einen vierteljährlich erscheinenden Rundbrief mit Rechtsinformationen für Zahnärzte heraus. Den Newsletter können Sie hier bestellen.
- Sehr gern empfehlen wir Ihnen auf Wirtschaftsfragen für Ärzte und Zahnärzte spezialisierte Berater und Steuerberater. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei der Suche nach einem Partner oder Nachfolger für Ihre Praxis
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Dr. Anna-Maria Kanter und Thomas Lackmann sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und auf die Beratung von Arbeitgeber*innen in rechtlichen Fragen spezialisiert.
Beratungsfelder sind:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Prüfung bestehender Arbeitsverträge
- Gestaltung von Minijobverträgen
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Beratung bei Urlaubsansprüchen, Krankheitsfällen, Mutterschutz, Sonderkündigungsschutz
- Zusammenarbeit mit dem Steuerberater bei allen Rechtsfragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Freistellung in Kündigungsfällen
- Beratung bei Betriebsübergang
- Beratung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht
Als Fachanwalt für Sozialrecht ist Thomas Lackmann darüber hinaus Ihr Ansprechpartner zu folgenden Beratungsfeldern:
- Richtige Vertragsgestaltung
- Risiko Scheinselbständigkeit
- Statusfeststellungsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Vertretung im Widerspruchsverfahren
- Vertretung beim Sozialgericht
Unsere besonderen Angebote für Arbeitgeber:
Wir bieten die umfassende Beratung des Unternehmens in allen anfallenden Personalfragen an – als laufende Beratung ohne Einzelabrechnung.